
Schacht-Belüftungsgitter
Das Schacht-Abdeckung ohne Öffnung dient der Sicherung von Schachtöffnungen bei z.B. Belüftungsarbeiten nach der UVV-Ortsentwässerung (GUV 17.6). Es ist ein wichtiger Bestandteil der Baustellensicherung / Arbeitssicherheit.
Produkteigenschaften zu Schacht-Belüftungsgitter
- robuste Ausführung aus verzinktem Stahl
- Tragfähigkeit bis 2,7 Tonnen
- inklusive 2 rot/weißen Fahnen
Unfall-Verhütungs-Vorschrift: UVV § 17.6:
Jeder geöffnete Einstieg, auch solche an denen nicht gearbeitet wird, ist gegen Absturz von Personen zu sichern. Eine geeignete Schutzmaßnahme gegen Hineinstürzen ist z. B. ein gegen Verschieben gesicherter Rost.
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Schacht-Belüftungsgitter 660
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